Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willebadessen und der Vorstand des SPD-Stadtverbandes Willebadessen wünschen Ihnen und Euch viel Zuversicht und Glück im neuen Jahr.
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. Dezember 2024, über die Energieversorgung in Deutschland beraten. Dazu lagen den Abgeordneten mehrere Anträge der AfD-Fraktion vor, die den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke (20/13231), einen Neuanfang mit Kernenergie (20/13230) und den Beitritt der Bundesrepublik zur europäischen Nuklearallianz (20/11146) betreffen. Die Ausschüsse für nukleare Sicherheit und für Energie hatten dazu Beschlussempfehlungen (20/13991, 20/13742, 20/11601) vorgelegt. Gegen den Willen der Antragsteller überwies das Parlament die Anträge zurück an die Ausschüsse.
Mancher mag sich denken: „Das ich das noch erleben darf“. Die „Alte Apotheke“ wird nun abgerissen. Nach vielen Jahren mit zum Teil auch sehr emotional geführten „hin und her“ eine sehr gute Nachricht für die Stadt Willebadessen und ganz besonders für Peckelsheim. Unsere Bemühungen für die Stadtentwicklung sind dadurch einen weiten Schritt vorangekommen.
Dazu unser Bürgermeister Norbert Hofnagel in einem Statement:
„Vielen Dank an die Bauaufsicht des Kreises Höxter. Heute wurde der Bagger geschickt. Endlich fällt die „Alte Apotheke“. Einen historischen Tag nennen das die Ratsmitglieder und Bürger in Peckelsheim. Nach jahrelangen Verhandlungen, Gesprächen, Gutachten und Risikoabwägungen ist es endlich gelungen, dieses negativ ortsprägende Objekt dem Abriss zuzuführen. Ich bin froh und stolz, dass es uns zusammen mit dem Rat und dem Kreis Höxter, in den letzten Jahren mit intensiver Arbeit endlich gelungen ist diesen historischen Tag für Peckelsheim herbeiführen zu können. Danke an alle Beteiligten, ein schönes Weihnachtsgeschenk.“
Der SPD-Stadtverband freut sich mit allen Beteiligten und den Mitbürgerinnen und Mitbürgern über dieses nun endlich erreichte Ziel.
Aktiv wahlberechtigt seid Ihr bei der Kommunalwahl in NRW, wenn Ihr das 16. Lebensjahr vollendet habt und Ihr müsst seit mindestens 16 Tagen Euren (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde haben. Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist jeder Wahlberechtigte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Bei einer Landtagswahl in NRW hat das aktive Wahlrecht, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt. Wir wollten das eigentlich ab 16 Jahren haben, aber es kam anders.