Drei von der Firma ABO Energy geplanten Anlagen nahe der Ortschaft Bredenborn muss der Kreis nun wohl genehmigen. Einem Eilantrag des Unternehmens gegen die einjährige Verschiebung der Genehmigungsentscheidung wurde vom OVG Münster stattgegeben.
Der „Wildwuchs“ von Windrädern in Ostwestfalen bezeichnet oft die unkontrollierte oder schnell wachsende Zahl von Windkraftanlagen in der Region, die in den letzten Jahren aufgrund der Energiewende zugenommen hat und weiter zunehmen wird.
Dabei gibt es unterschiedliche Perspektiven auf diese Entwicklung:
Viele argumentieren, dass die Windräder notwendig sind, um die Ziele der Energiewende zu erreichen und die Region zu einer wichtigen Quelle erneuerbarer Energien zu machen. Sie weisen auf die Vorteile der Windkraft hin, wie die Verringerung von CO₂-Emissionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Andere hingegen sprechen von einem “Wildwuchs”, denn die Windräder scheinen in immer größeren Zahlen und ohne ausreichende Planung oder Berücksichtigung der Auswirkungen auf Natur, Landschaft und die Lebensqualität der Anwohner errichtet zu werden. Es gibt Bedenken bezüglich Lärmbelästigung, Schattenwurf und der Zerstörung von Landschaftsbild und Lebensräumen.
Die Diskussion um den Ausbau von Windkraftanlagen in Ostwestfalen ist also ein Spannungsfeld zwischen ökologischen Zielen und den möglichen negativen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und Natur.
Wohl den Kommunen, die bis zum Stichtag 1. Februar 2024 einen Teilflächennutzungsplan für die Windenergie veröffentlicht haben und dieser somit Rechtskraft erlangt hat. Und Wohl den Landräten, die ihre kreisangehörigen Städte und deren Bürgermeister und Verwaltungen nach Kräften dabei unterstützt haben, diese zu erstellen.
Willebadessen hat einen rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan, der Flächen ausschließt, auf denen wir uns keine Windkraftanlagen vorstellen können oder wollen. Der aktuelle Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt die ausgeschlossenen Flächen (entgegen allen Versprechungen) bisher noch nicht umfassend, aber die Verwaltung ist hier in regem Schriftwechsel mit der Bezirksregierung…
Städte, die ihre Windkraftplanung verworfen haben oder keinen Plan aufgestellt haben, hofften auf den nun [bald] in Kraft tretenden Regionalplan. Da dieser aber nur im Entwurf vorliegt und somit keine Rechtskraft besitzt, haben jene nun „den Salat“.
Neue Westfälische vom 14.01.2025
Westfalen-Blatt vom 21.01.2025