Aktiv wahlberechtigt seid Ihr bei der Kommunalwahl in NRW, wenn Ihr das 16. Lebensjahr vollendet habt und Ihr müsst seit mindestens 16 Tagen Euren (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde haben. Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist jeder Wahlberechtigte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Bei der Bundestagswahl dürft Ihr erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählen. Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021 die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre abgelehnt.
Bei einer Landtagswahl in NRW hat das aktive Wahlrecht, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.
Wir wollten das eigentlich ab 16 Jahren haben, aber es kam anders.