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Now we have the salad

Drei von der Firma ABO Energy geplanten Anlagen nahe der Ortschaft Bredenborn muss der Kreis nun wohl genehmigen. Einem Eilantrag des Unternehmens gegen die einjährige Verschiebung der Genehmigungsentscheidung wurde vom OVG Münster stattgegeben.

Der „Wildwuchs“ von Windrädern in Ostwestfalen bezeichnet oft die unkontrollierte oder schnell wachsende Zahl von Windkraftanlagen in der Region, die in den letzten Jahren aufgrund der Energiewende zugenommen hat und weiter zunehmen wird.

Dabei gibt es unterschiedliche Perspektiven auf diese Entwicklung:

Viele argumentieren, dass die Windräder notwendig sind, um die Ziele der Energiewende zu erreichen und die Region zu einer wichtigen Quelle erneuerbarer Energien zu machen. Sie weisen auf die Vorteile der Windkraft hin, wie die Verringerung von CO₂-Emissionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Andere hingegen sprechen von einem “Wildwuchs”, denn die Windräder scheinen in immer größeren Zahlen und ohne ausreichende Planung oder Berücksichtigung der Auswirkungen auf Natur, Landschaft und die Lebensqualität der Anwohner errichtet zu werden. Es gibt Bedenken bezüglich Lärmbelästigung, Schattenwurf und der Zerstörung von Landschaftsbild und Lebensräumen.

Die Diskussion um den Ausbau von Windkraftanlagen in Ostwestfalen ist also ein Spannungsfeld zwischen ökologischen Zielen und den möglichen negativen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und Natur.

Wohl den Kommunen, die bis zum Stichtag 1. Februar 2024 einen Teilflächennutzungsplan für die Windenergie veröffentlicht haben und dieser somit Rechtskraft erlangt hat. Und Wohl den Landräten, die ihre kreisangehörigen Städte und deren Bürgermeister und Verwaltungen nach Kräften dabei unterstützt haben, diese zu erstellen.

Willebadessen hat einen rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan, der Flächen ausschließt, auf denen wir uns keine Windkraftanlagen vorstellen können oder wollen. Der aktuelle Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt die ausgeschlossenen Flächen (entgegen allen Versprechungen) bisher noch nicht umfassend, aber die Verwaltung ist hier in regem Schriftwechsel mit der Bezirksregierung…

Städte, die ihre Windkraftplanung verworfen haben oder keinen Plan aufgestellt haben, hofften auf den nun [bald] in Kraft tretenden Regionalplan. Da dieser aber nur im Entwurf vorliegt und somit keine Rechtskraft besitzt, haben jene nun „den Salat“.

Neue Westfälische vom 14.01.2025

Westfalen-Blatt vom 21.01.2025

Neue Westfälische vom 21.01.2025

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…gestern im Bundestag

Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. Dezember 2024, über die Energieversorgung in Deutschland beraten. Dazu lagen den Abgeordneten mehrere Anträge der AfD-Fraktion vor, die den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke (20/13231), einen Neuanfang mit Kernenergie (20/13230) und den Beitritt der Bundesrepublik zur europäischen Nuklearallianz (20/11146) betreffen. Die Ausschüsse für nukleare Sicherheit und für Energie hatten dazu Beschlussempfehlungen (20/1399120/1374220/11601) vorgelegt. Gegen den Willen der Antragsteller überwies das Parlament die Anträge zurück an die Ausschüsse.

Robin hat sich dann wieder ein wenig aufgeregt…

…gut so.

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Wählen ab 16?

Aktiv wahlberechtigt seid Ihr bei der Kommunalwahl in NRW, wenn Ihr das 16. Lebensjahr vollendet habt und Ihr müsst seit mindestens 16 Tagen Euren (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde haben. Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist jeder Wahlberechtigte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Bei der Bundestagswahl dürft Ihr erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählen. Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021 die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre abgelehnt.

Bei einer Landtagswahl in NRW hat das aktive Wahlrecht, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.
Wir wollten das eigentlich ab 16 Jahren haben, aber es kam anders.

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Mitmachen

Klingt komisch, ist aber gar keine so schlechte Idee. 😉

Der beste Moment, um Sozialdemokrat zu werden, war gestern. Der allerbeste ist jetzt.

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Vor neun Jahren starb Helmut Schmidt

Aus einem Nachruf von Peer Steinbrück, Erschienen in “DER SPIEGEL Biografie” am 19. November 2015:

Helmut Schmidt sagte einmal, es würde ihm reichen, wenn auf seinem Grabstein stünde, dass er seine Sache anständig gemacht habe. Das war nicht kokett gemeint oder hanseatisches Understatement. Er wollte seine Pflicht tun, den deutschen Laden und das europäische Haus friedlich und prosperierend zusammenhalten. Sein Ding war es nicht zu beglücken oder die parteipolitische Wärmestube zu bedienen. Ihn trieben dieses Pflichtgefühl und der Sinn für Augenmaß an, was geht und was nicht geht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dies und Loki bestimmten sein langes Leben. Gern zitierte er die Losung unklarer Urheberschaft: Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Helmut Schmidt ist tot. Aber als Vorbild eines Politikers mit Vernunft, Verantwortungsbereitschaft und Realitätssinn ist er nicht gestorben.

#SPD #Erinnerung #HelmutSchmidt